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Whistleblowing Hotline

Whistleblowing Hotline

Wir nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße ernst. Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) richtet sich unser internes Hinweisgebersystem an Beschäftigte, Geschäftspartner und Dritte.

1. Wozu kannst Du einen Hinweis geben?

Insbesondere zu Straftaten sowie Verstößen gegen bestimmte europarechtliche und nationale Vorschriften, etwa in den Bereichen Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Steuerrecht und Anti-Korruption.

2. Meldewege

Schriftlich an info@pureleis.com oder postalisch an,,, Stichwort „Hinweisgebersystem“.

3. Vertraulichkeit und Schutz

Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität hinweisgebender Personen wird nur offengelegt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Repressalien gegen Hinweisgeber sind untersagt und werden nicht toleriert.

4. Bearbeitung

Der Eingang eines Hinweises wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Spätestens nach drei Monaten erhältst Du eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.

5. Externe Meldestellen

Zusätzlich kannst Du Dich an die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz wenden: https://www.bundesjustizamt.de/